Erstes Gesetzzur Änderung des Erneuerbare-Energien-GesetzesVom 7. November 2006Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:Artikel 1Das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2004(BGBl. I S. 1918), geändert durch Artikel 3 Abs. 35 desGesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970), wird wiefolgt geändert:1. § 5 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:Von den Vergütungen sind die nach § 18 Abs. 2 derStromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenenNetzentgelte in Abzug zu bringen.“2. In § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 4 und 7, § 14 Abs. 8 und § 20Abs. 1 werden jeweils die Wörter Wirtschaft undArbeit“ durch die Wörter Wirtschaft und Technologie“und in § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 4 und 7 sowie § 20Abs. 1 werden jeweils die Wörter Verbraucherschutz,Ernährung und Landwirtschaft“ durch dieWörter Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ersetzt.3. § 14 Abs. 6 wird auf...