Gesetzzur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung*)Vom 15. Juli 2006Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesratesdas folgende Gesetz beschlossen:Artikel 1Änderung desKreislaufwirtschafts- und AbfallgesetzesDas Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändertdurch § 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 1. September 2005(BGBl. I S. 2618, 2653), wird wie folgt geändert:1. § 3 Abs. 8 wird wie folgt gefasst:(8) Gefährlich sind die Abfälle, die durchRechtsverordnung nach § 41 Satz 2 bestimmt wordensind. Nicht gefährlich im Sinne dieses Gesetzessind alle übrigen Abfälle.“2. § 7 wird wie folgt geändert:a) In Absatz 1 werden die Nummern 5 und 6 aufgehoben.b) Absatz 3 wird durch die folgenden Absätze 3bis 5 ersetzt:(3) Durch Rechtsverordnung nach Absatz 1können auch Verfahren zur Überprüfung der dortfestgelegten ...