Gesetzzur Änderung des Gentechnikgesetzes,zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes undzur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung*)Vom 1. April 2008Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:Artikel 1Änderungdes GentechnikgesetzesDas Gentechnikgesetz in der Fassung der Bekanntmachungvom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066),zuletzt geändert durch Artikel 3 § 1 des Gesetzes vom13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2930), wird wie folgtgeändert:1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:a) Die Angaben zu den §§ 5 und 5a werden wiefolgt gefasst:§ 5 Aufgaben der Kommission§ 5a (weggefallen)“.b) Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst:§ 8 Genehmigung, Anzeige und Anmeldungvon gentechnischen Anlagen und erstmaligengentechnischen Arbeiten“.c) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst:§ 12 Anzeige- und Anmeldeverfahren“.d) Nach der...