P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien181510 I 206BUNDESGESETZBLATTFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICHJahrgang 1998 Ausgegeben am 20. August 1998 Teil I152. Bundesgesetz: Umweltkontrollgesetz(NR: GP XX RV 1206 AB 1328 S. 134. BR: AB 5766 S. 643.)152. Bundesgesetz über die Umweltkontrolle und die Einrichtung einer UmweltbundesamtGesellschaft mit beschränkter Haftung (Umweltkontrollgesetz)Der Nationalrat hat beschlossen:I. AbschnittUmweltkontrolleAufgabe und Ziel§ 1. (1) Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat im Allgemeininteresse zum Schutzder Umwelt in ihrer Gesamtheit, insbesondere im Interesse der Erhaltung, der Verbesserung undWiederherstellung der natürlichen, gesunden Lebensbedingungen für Menschen, Tiere und Pflanzen,a) den Zustand und die Entwicklung der Umwelt sowie der Umweltbelastungen zu beobachten undlaufend zu erheben,b) im Rahmen seiner Zuständigkeit für die allgemeinen Angelegenheit...