Erstes Gesetzzur Änderung des StrahlenschutzvorsorgegesetzesVom 8. April 2008Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:Artikel 1Änderung desStrahlenschutzvorsorgegesetzesDas Strahlenschutzvorsorgegesetz vom 19. Dezember1986 (BGBl. I S. 2610), zuletzt geändert durchArtikel 64 der Verordnung vom 31. Oktober 2006(BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:1. Die Angabe 1. Abschnitt“ wird durch die AngabeAbschnitt 1“ ersetzt.2. Die Angabe 2. Abschnitt“ wird durch die AngabeAbschnitt 2“ ersetzt.3. § 2 wird wie folgt gefasst:§ 2Aufgaben des Bundes(1) Aufgaben des Bundes sind1. die großräumige Ermittlunga) der Radioaktivität in Luft,b) der Radioaktivität in Niederschlägen,c) der Radioaktivität in Bundeswasserstraßenund in Nord- und Ostsee außerhalb derBundeswasserstraßen sowie in Meeresorganismen,d) der Radioaktivität auf der Bodenoberfläc...