Zweites Gesetzzur Änderung des TierschutzgesetzesVom 15. Juli 2009Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesratesdas folgende Gesetz beschlossen:Artikel 1Das Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachungvom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313),zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Dezember2007 (BGBl. I S. 3001; 2008 I S. 47), wird wie folgt geändert:1. § 13a wird wie folgt geändert:a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter landwirtschaftlicherNutztiere“ durch die Wörter vonNutztieren“ ersetzt.b) Absatz 2 wird durch folgende Absätze 2 bis 6 ersetzt:(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt,durch Rechtsverordnung mit Zustimmung desBundesrates zur Förderung der tierschutzgerechtenHaltung das Inverkehrbringen und dasVerwenden serienmäßig hergestellter Stalleinrichtungenzum Halten von Nutztieren von einerZulassung oder Bauartzulassung abhängig zumachen. In der Rechtsvero...