Gesetz zur Änderung des Sortenschutzgesetzes Vom 17. Juli 1997 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Sortenschutzgesetzes Das Sortenschutzgesetz vom 11. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2170), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082), wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird der bisherige Wortlaut Absatz 1 und nach diesem wird folgender Absatz angefügt: »(2) Für eine Sorte, die Gegenstand eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes ist, wird ein Sortenschutz nach diesem Gesetz nicht erteilt.« 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer eingefügt: »1a. Sorte: eine Gesamtheit von Pflanzen oder Pflanzenteilen, soweit aus diesen wieder vollständige Pflanzen gewonnen werden können, innerhalb eines bestimmten Taxons der untersten bekannten Rangstufe, die, unabhängig davon, ...