Erstes Gesetzzur Änderung des TierschutzgesetzesVom 18. Dezember 2007Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesratesdas folgende Gesetz beschlossen:Artikel 1§ 16 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachungvom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206,1313), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2936) geändert wordenist, wird wie folgt geändert:1. Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt geändert:a) In Nummer 3 wird das abschließende Kommadurch das Wort und“ ersetzt.b) In Nummer 4 wird das Wort und“ am Ende gestrichen.c) Nummer 5 wird aufgehoben.2. Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst:(6) Personenbezogene Daten dürfen nur erhobenoder verwendet werden, soweit die Erhebung oderVerwendung zur Erfüllung von Aufgaben erforderlichist, die der verantwortlichen Stelle nach diesem Gesetzoder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenenRechtsverordnung obliegen. Das Bundesministeriumwird ermächtigt...