联邦游戏资源保护条例 1985

2020/12/19 20:36:13 次 0

Verordnungiiber den Schutz von Wild(Bundeswildschutzverordnung - BWildSchV)Vom 25. Oktober 1985 Auf Grund des 36 Abs. 1 Nr. 2,4 und 5 inVerbindung mit 36 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in der Fassung derBekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBI. IS…

Verordnungiiber den Schutz von Wild(Bundeswildschutzverordnung - BWildSchV)Vom 25. Oktober 1985 Auf Grund des § 36 Abs. 1 Nr. 2,4 und 5 inVerbindung mit § 36 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in der Fassung derBekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBI. IS. 2849) wird mit Zustimmung des Bundesrates ver- ordnet:§1Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen(1) DieseVerordnung findet Anwendung auf Tiere der in den Anlagen 1 und 4 genanntenArten. Fur die Abgrenzung der Tierarten im Sinne dieser Verordnung ist ihrewissenschaftliche Bezeichnung maBgebend. Die Art schlieBt Unterarten ein, auchsoweit diese im Geltungsbereich des Bundeswaldgesetzes in der Natur nichtvorkommen.(2) DerBegriff Tiere im Sinne dieser Verordnung umfaBt lebende und tote Tiere, ihreohne weiteres erkennbaren Teile, ohne weiteres erkennbar aus ihnen gewonnenenErzeugnisse sowie ihre Eier, sonstigen Entwicklungsformen und Nester.§2Verbote(1) Esist verboten, Tiere der in Anlage 1 genannten Arten1. inBesitz...


您尚未登录无法查看全部内容,点击登录。
北京闻道腾跃环境管理咨询有限公司
版权所有 京ICP备10216399 京公网安 备11010102000346号