Verordnungiiber Hochstmengen fiir Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln(Phosphathochstmengenverordnung - PHdchstMengV)Vom 4. Juni 1980 Auf Grund des § 4 Abs. 2und 3 des Waschmittelge- setzes vom 20. August 1975 (BGBI. I S, 2255) wird nachAnhorung der beteiligten Kreise- zu § 4 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesmini- ster fiirWirtschaft- zu § 4 Abs. 3 im Einvernehmen mit den Bundesmini- stern fiirWirtschaft und fiir Jugend, Familie und Ge- sundheitmitZustimmung des Bundesrates verordnet:§ 1AnwendungsbereichDieseVerordnung wird angewandt auf Wasch- und Reinigungsmittel, die zur Reinigungvon Textilien im Haushalt Oder in Waschereien bestimmt si nd und fiir die wegenihres Phosphatgehaltes Dosierungsempfehlun- gen anzugeben sind. Sie wird nichtangewandt auf Wasch- und Reinigungsmittel, die zur Lieferung in Ge- bieteauBerhalb des Geltungsbereiches dieser Verord­nung bestimmt sind.§ 2Wasch- und Reinigungsmittelzur Verwendung im Haushalt(1) ...